"Die Staatsanwaltschaft Eberswalde versucht mit Straftaten unberechtigte Forderungen einzutreiben und verstößt gegen das EMRK, Artikel 103 GG. Straftatbestand der Nötigung, Freiheitsberaubung und Vollstreckung auf Grund von Armut gegen Schwerbehinderten ALG II Empfänger. Bitte beteiligt Euch an dem Protest, Freiheit für Konrad Fritz."
Es ist genau das, was Eberswalde noch fehlt, wenn sich die Organe der Rechtspflege selbst als Rechtsbrecher entpuppen.
Bei dieser Nachricht handelt es sich natürlich um eine, von offizieller Seite, unbestätigte Meldung. Doch von Nichts kommt nun mal nichts. Es ist schon anzunehmen, dass es einen plausiblen Hintergrund gibt.
Die Vorwürfe sind auf jeden Fall erheblich schwerwiegend, dass man nicht achselzuckend darüber hinwegsehen kann.
Daher bitten wir die Eberswalder Staatsanwaltschaft um eine öffentliche Stellungsnahme zum Fall Konrad Fritz.
Es darf auch hier sein, in der Communitie unter Hartz IV.
Quellen: Youtube, Twitter, Facebook
Bearbeitet von fmkellner am 02.06.2010 04:26
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